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Umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen;
Bezug:
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Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen Folgendes:
I. Grundsätze des
1Mit Urteil vom , C-90/20, Apcoa Parking Danmark, entschied der EuGH, dass die Kontrollgebühren, die eine mit dem Betrieb privater Parkplätze betraute Gesellschaft des Privatrechts in dem Fall erhebt, dass Kraftfahrer die allgemeinen Nutzungsbedingungen für diese Parkplätze nicht beachten, als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen sind, die im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gegen Entgelt erbracht wird und als solche der Mehrwertsteuer unterliegt.
2Zur Begründung dieser Entscheidung führte der EuGH im Wesentlichen zum einen aus, dass durch das Parken auf einem bestimmten Parkplatz ein Rechtsverhältnis zwischen der Verwalterin der Parkfläche und dem Kraftfahrer, der diesen Parkplatz benutzt hat, entstehe. Die Parteien übernehmen im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses Rechte und Pflichten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der betreffenden Pa...