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BSG Urteil v. - B 12 BA 4/22 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des Beigeladenen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit für die Rechtsvorgängerin der Klägerin in der Zeit vom 15.4.2015 bis zum 30.4.2017.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:200723UB12BA422R0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 31
CAAAJ-55487

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