Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 21/22

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b; SGB XI § 1 Abs. 1 und 3; SGB XI § 23 Abs. 1 Satz 1;

Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

Leitsatz

NV: Beiträge zur Absicherung des Pflegekostenrisikos, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden, können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, da ein solcher Verein weder zu den Trägern der sozialen Pflegeversicherung gehört noch eine private Pflicht-Pflegeversicherung anbietet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.230823.XR21.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 170 Nr. 2
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 51
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2024 S. 118
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2024 S. 118
BAAAJ-55512

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank