Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb
Leitsatz
1. NV: Mit dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
2. NV: Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft mit dem Anteilserwerb infolge der Vereinigung sämtlicher Anteile in einer Hand liquidationslos erlischt. Für die AfA-Berechtigung des Anteilserwerbers ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Anschaffungsvorgänge trotz Alleineigentums von verschiedenen Wirtschaftsgütern auszugehen.
3. NV: Für die AfA-Berechtigung des Anteilserwerbers hinsichtlich der mit dem Anteilserwerb anteilig mit- oder hinzuerworbenen Wirtschaftsgüter kommt es im Hinblick auf die Gesellschaftsverbindlichkeiten darauf an, in welcher Höhe die Gesellschaft die Darlehensmittel zur Bezahlung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzelner Wirtschaftsgüter tatsächlich verwendet hatte. Soweit dies der Fall war, erhöhen die im Zeitpunkt des Anteilserwerbs noch bestehenden Verbindlichkeiten verhältnismäßig die AfA-Bemessungsgrundlage des Erwerbers für das jeweilige Wirtschaftsgut (Bestätigung des Senatsurteils vom - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
4. NV: Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist, soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht, eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich (Bestätigung des Senatsurteils vom - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2023:U.141123.IXR1.22.0
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 2/2024 S. 54 BBK-Kurznachricht Nr. 2/2024 S. 55 BFH/NV 2024 S. 173 Nr. 2 DStR 2024 S. 92 Nr. 3 DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 1 DStRE 2024 S. 182 Nr. 3 EStB 2024 S. 90 Nr. 3 GmbHR 2024 S. 835 Nr. 15 KoR 2024 S. 94 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2024 S. 83 NWB-Eilnachricht Nr. 2/2024 S. 84 StBp 2025 S. 26 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2024 S. 72 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2024 S. 72 JAAAJ-55518