Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Selbständiges Beweisverfahren als Geschäftsgeheimnisstreitsache; Anfechtbarkeit der Einstufung einer Information als geheimhaltungsbedürftig und der Anordnung einer Zugangsbeschränkung im selbständigen Beweisverfahren
Leitsatz
1. Unter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinn des § 16 Abs. 1 GeschGehG fallen auch selbständige Beweisverfahren.
2. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG beschränkt, gilt dies nicht für in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen. Insbesondere kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell nachfolgendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinn des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zu dem selbständigen Beweisverfahren angesehen werden.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:091123BIZB32.23.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1 Nr. 1 NJW-RR 2024 S. 475 Nr. 7 WM 2024 S. 468 Nr. 10 KAAAJ-55587