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BAG Urteil v. - 5 AZR 68/23

Gesetze: § 55 Abs 1a S 2 BImSchG, § 55 Abs 1 S 2 BImSchG, § 60 Abs 3 KrWG, § 315 BGB

Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

Leitsatz

Wird ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis unter Erweiterung seines Arbeitsvertrags um die mit diesem Amt verbundenen Aufgaben zum Abfallbeauftragten bestellt, unterliegt seine nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einseitig mögliche Abberufung, mit der der Arbeitgeber auch die Anpassung des Vertrags rückgängig machen will, einer gerichtlichen Überprüfung nach § 315 BGB.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:181023.U.5AZR68.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 115 Nr. 3
DB 2024 S. 871 Nr. 14
DB 2024 S. 871 Nr. 14
NJW 2024 S. 306 Nr. 5
RAAAJ-55657

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