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EuGH Urteil v. - C-457/21 P

Gesetze: AEUV Art 107; AEUV Art 56

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Von einem Mitgliedstaat erlassener Steuervorbescheid – Beihilfe, die für nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde – Begriff ‚Vorteil‘ – Bestimmung des Bezugsrahmens – ‚Normale‘ Besteuerung nach dem nationalen Recht – Fremdvergleichsgrundsatz – Überprüfung der vom Gericht vorgenommenen Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts durch den Gerichtshof

Leitsatz

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Großherzogtums Luxemburg, der Amazon.com Inc. und der Amazon EU Sàrl.

3. Irland trägt seine eigenen Kosten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2023:985

Fundstelle(n):
BAAAJ-55713

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