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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen)
Bezug: BStBl 2022 I S. 1694
Bezug:
Bezug: BStBl 2023 I S. 71
Bezug: BStBl 2023 I S. 52
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem (2022/1190542) -, BStBl 2022 I S. 1694, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2023/1150829), BStBl 2023 I S. 2246, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
In der Angabe „13.1 Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“ wird das Wort „Besteuerung“ durch das Wort „Versteuerung“ ersetzt.
In der Angabe „13.6 Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ ...