Elterngeld - COVID-19-Pandemie - Kurzarbeit - pandemiebedingte Einkommensminderung - Bemessungseinkommen - Ausklammerungstatbestand aus Anlass der COVID-19-Pandemie - keine Verkürzung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums - Verschiebung des Bemessungszeitraums in die Vergangenheit - geringes Einkommen in den neu einbezogenen Ersatzmonaten - kein vollständiger finanzieller Ausgleich der COVID-19-Folgen - Verfassungsrecht - Ungleichbehandlung gegenüber Elterngeldberechtigten ohne pandemiebedingte Einkommenseinbußen - einkommensabhängige Ausgestaltung der Elterngeldhöhe - sozialgerichtliches Verfahren - Klageänderung im Revisionsverfahren - Umstellung einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf eine Anfechtungs- und Leistungsklage - keine Zustimmungsbedürftigkeit seitens des Beklagten
Leitsatz
Bei der Berechnung des vorgeburtlichen Einkommens bewirkt die Nichtberücksichtigung von Kalendermonaten, in denen die berechtigte Person aufgrund der Covid-19-Pandemie ein geringeres Einkommen hatte, keine Verkürzung des Bemessungszeitraums, sondern dessen Verschiebung in die Vergangenheit.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2023:261023UB10EG323R0
Fundstelle(n): DStR 2024 S. 2078 Nr. 36 DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 36 NJW 2024 S. 2565 Nr. 35 NJW 2024 S. 2568 Nr. 35 KAAAJ-55788