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BGH Urteil v. - III ZR 105/22

Gesetze: § 32 Abs 1 KredWG, § 54 Abs 1 Nr 2 Alt 1 KredWG, § 54 Abs 2 KredWG, § 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 276 BGB, § 823 Abs 2 BGB

Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Investitionen: Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Erbringung von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis für eine juristische Person; Verschulden des Organs; Beschränkung der straf- und haftungsrechtlichen Verantwortung bei internen Zuständigkeitsregelungen - Haftung eines Organs für unerlaubte Bankgeschäfte

Leitsatz

Haftung eines Organs für unerlaubte Bankgeschäfte

1. Wer entgegen § 32 Abs. 1 KWG ohne entsprechende Erlaubnis Bankgeschäfte erbringt, macht sich bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 2 KWG strafbar. Wirken die Geschäfte berechtigend und verpflichtend für eine juristische Person, trifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB denjenigen, der in organschaftlicher Stellung für die juristische Person tätig ist (Bestätigung von , NJW 2012, 3177 Rn. 19 und vom - IX ZR 77/19, NJW-RR 2020, 292 Rn. 35).

2. Die objektive Organstellung allein ist nicht hinreichend, um eine Haftung zu begründen. Es bedarf zusätzlich des Verschuldens, § 276 BGB, das gesondert festgestellt werden muss.

3. Interne Zuständigkeitsregelungen in der Geschäftsleitung einer juristischen Person können zwar nicht zu einer Aufhebung, wohl aber zu einer Beschränkung der straf- und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit führen. Es bestehen jedoch in jedem Fall gewisse Überwachungspflichten, die das danach unzuständige Organ zum Eingreifen veranlassen müssen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung der der Gesellschaft obliegenden Aufgaben durch das zuständige Organ nicht mehr gewährleistet ist (Fortführung von , BGHZ 133, 370, 377 f).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:091123UIIIZR105.22.0

Fundstelle(n):
AG 2024 S. 199 Nr. 6
BB 2024 S. 2 Nr. 1
BB 2024 S. 210 Nr. 5
DB 2024 S. 107 Nr. 3
DStR 2024 S. 126 Nr. 3
GmbH-StB 2024 S. 43 Nr. 2
GmbH-StB 2024 S. 44 Nr. 2
NJW 2024 S. 8 Nr. 3
NJW-RR 2024 S. 188 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2024 S. 158
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2024 S. 159
WM 2024 S. 67 Nr. 2
ZIP 2024 S. 83 Nr. 2
NAAAJ-55894

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