Gesetze: Art 2 Buchst a EGRL 29/2001, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 4 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 267 AEUV
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie: Anforderungen an die freien kreativen Entscheidungen des Schöpfers bei der urherberrechtlichen Prüfung der Originalität von Werken der angewandten Kunst; subjektive Sicht des Schöpfers auf den Schöpfungsprozess; objektiver Ausdruck künstlerischen Schaffens - USM Haller
Leitsatz
USM Haller
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom , S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Besteht bei Werken der angewandten Kunst zwischen dem geschmacksmusterrechtlichen und dem urheberrechtlichen Schutz ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass bei der urheberrechtlichen Prüfung der Originalität dieser Werke höhere Anforderungen an die freien kreativen Entscheidungen des Schöpfers zu stellen sind als bei anderen Werkarten?
2. Ist bei der urheberrechtlichen Prüfung der Originalität (auch) auf die subjektive Sicht des Schöpfers auf den Schöpfungsprozess abzustellen und muss er insbesondere die freien kreativen Entscheidungen bewusst treffen, damit sie als freie kreative Entscheidungen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anzusehen sind?
3. Falls im Rahmen der Prüfung der Originalität maßgeblich darauf abzustellen ist, ob und inwieweit in dem Werk künstlerisches Schaffen objektiven Ausdruck gefunden hat: Können für diese Prüfung auch Umstände herangezogen werden, die nach dem für die Beurteilung der Originalität maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Gestaltung eingetreten sind, wie etwa die Präsentation der Gestaltung in Kunstausstellungen oder Museen oder ihre Anerkennung in Fachkreisen?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:211223BIZR96.22.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 65 Nr. 3 NJW 2024 S. 722 Nr. 11 NJW 2024 S. 784 Nr. 11 ZIP 2024 S. 4 Nr. 7 HAAAJ-55896