Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Krankenpfleger - Alleingesellschafter - Ein-Personen-GmbH - Erbringung von Pflegedienstleistungen auf einer Intensivtherapiestation auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages mit einer Krankenhausgesellschaft - Arbeitnehmerüberlassung - Eingliederungstheorie - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Trennung zwischen juristischen Personen und ihren Organen als natürliche Personen würde durch Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht missachtet
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger in seiner Tätigkeit bei der St. R. Krankenhaus gGmbH (Rechtsvorgängerin der Beigeladenen zu 1.) vom 27.7.2015 bis zum 18.1.2016 aufgrund Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (sPV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.