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BGH Beschluss v. - I ZB 11/23

Gesetze: § 765a Abs 1 S 1 ZPO

Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Auflagen zur Sicherung der Vermögensinteressen des Gläubigers

Leitsatz

Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zu Gunsten des Gläubigers erbringen können. 

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:261023BIZB11.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 3
WM 2024 S. 76 Nr. 2
ZAAAJ-56246

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