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BGH Urteil v. - 6 StR 179/23

Gesetze: § 30 Abs 2 Alt 3 Alt 2 StGB

Anforderungen in Urteilsbegründung zur Darlegung einer verabredeten Anstiftung

Leitsatz

1. Die Verabredung zur Anstiftung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Variante 3 Alt. 2 StGB) setzt eine vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei Personen voraus, gemeinschaftlich einen Dritten zur Begehung eines bestimmten Verbrechens anzustiften.

2. Der Verwirklichung steht nicht stets entgegen, dass im Zeitpunkt der Übereinkunft die Person des präsumtiven Täters noch nicht feststeht und unklar ist, ob überhaupt ein solcher gefunden und bestimmt werden kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:291123U6STR179.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 369 Nr. 6
NJW 2024 S. 371 Nr. 6
NJW 2024 S. 9 Nr. 5
JAAAJ-56247

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