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BFH Urteil v. - I R 32/93 BStBl 1994 II S. 113

Gesetze: DBA Südafrika Art. 20 Abs. 2 Buchst. a Satz 2

Berücksichtigung von vorab entstandenen Werbungskosten bei Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) nach dem DBA-Südafrika

Leitsatz

(Vorab entstandene) Werbungskosten, die durch eine nicht selbständige Tätigkeit im Ausland veranlaßt sind, mindern bei entsprechendem Progressionsvorbehalt auch dann den Steuersatz, wenn künftig die inländische Steuerpflicht entfällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 113
XAAAA-94708

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