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BGH Beschluss v. - I ZB 29/23

Gesetze: § 572 Abs 2 ZPO, § 890 Abs 1 S 1 ZPO, § 891 S 3 ZPO

Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag

Leitsatz

Der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung, mit der gegen den Schuldner ein Ordnungsgeld verhängt worden ist, steht die fehlende Beschwer entgegen, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:231123BIZB29.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 65 Nr. 3
NJW 2024 S. 9 Nr. 4
NJW-RR 2024 S. 675 Nr. 10
NJW-RR 2024 S. 675 Nr. 10
WM 2024 S. 129 Nr. 3
RAAAJ-56308

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