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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 3/22

Streitig ist, ob der Kläger wegen des Arbeitsunfalls vom 30.09.2013 gegen die Beklagte einen Anspruch auf Verletztenrente, zumindest in Form einer Stützrente, hat.

Fundstelle(n):
KAAAJ-56358

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