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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AY 136/22

Streitig ist noch, ob die Klägerin für die Zeit vom 05.02.2021 bis 30.04.2021 höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beanspruchen kann.

Fundstelle(n):
PAAAJ-56365

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