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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AY 7/23

Streitig ist, ob der Kläger für die Zeit vom 01.01.2022 bis 22.02.2022 höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beanspruchen kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAJ-56366

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