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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 AY 33/23

Streitig ist im Wege eines Überprüfungsverfahrens, ob der Kläger Anspruch auf höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit von September 2020 bis Juli 2021 hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAJ-56379

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