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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 12/21

Gesetze: SGB V § 32 Abs. 1 S. 1 und 2; Heilm-RL § 106 Abs. 2 S. 4; NdsPrüfV 2010 § 33

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Vertragsarzt, der die notwendige Genehmigung einer Heilmittelversorgung außerhalb des Regelfalls durch die Krankenkasse vereitelt hat, weil er die Verordnungen lediglich als Folgeverordnung gekennzeichnet hat, muss der Kasse den Schaden ersetzen, der sich aus der unberechtigten Bezahlung der Heilmittelerbringer ergibt.

Fundstelle(n):
HAAAJ-56385

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