Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17 Abs. 2 und 4 EStG
Leitsatz
1. Die Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes gemäß § 17 Abs. 2 und 4
EStG beim Steuerpflichtigen setzt die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft, nicht aber die Beendigung der Kapitalgesellschaft voraus.
2. Ein Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 2 und 4
EStG ist nach Auflösung der Kapitalgesellschaft entstanden, sobald feststeht, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu rechnen ist, und ferner, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen entstanden sind. Die Entstehung eines Auflösungsverlustes wird nicht dadurch verzögert, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe entstehen können (Anschluß an das , BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 162 BFH/NV 1994 S. 18 Nr. 3 ZAAAA-94729