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BFH Beschluss v. - VII B 135/21

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Die Entscheidung ist nachträglich zur Auswertung bestimmt worden.

Leitsatz

Verfahrensmangel aufgrund einer unterlassenen Übersendung einer Anlage zur Klagebegründung

NV: Unterlässt es das Finanzgericht (FG), dem Beklagten eine von der Klägerin als Anlage zur Klagebegründung vorgelegte und für die Entscheidung des FG maßgebliche Unterlage zu übersenden, liegt darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.010222.VIIB135.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 291 Nr. 3
KAAAJ-56559

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