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BFH Beschluss v. - VII B 188/22

Gesetze: FGO § 56; FGO § 52a Abs. 5 Satz 2;

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift

Leitsatz

1. NV: Die Überprüfung einer ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den Bundesfinanzhof erfordert unter anderem die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung erteilt wurde.

2. NV: Unterlässt der Absender diese Überprüfung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.131223.VIIB188.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 294 Nr. 3
NJW 2024 S. 9 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2024 S. 240
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2024 S. 240
HAAAJ-56560

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