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BSG Beschluss v. - B 9 SB 11/23 B

Gesetze: Anlage Teil A Nr 5 Buchst d DBuchst ee VersMedV, § 3 Abs 1 Nr 2 SchwbAwV, § 152 Abs 4 SGB 9 2018, § 48 SGB 10, § 33b Abs 3 S 4 EStG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, UNBehRÜbk, § 186 Abs 1 GVG, § 62 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 202 S 1 SGG, § 547 ZPO

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Hörbehinderung - weiter bestehender Hilfebedarf nach Abschluss der Erstausbildung - Abschluss des Medizinstudiums und Approbation - Weiterbildung zum Facharzt bzw zur Fachärztin - Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls durch das LSG - Rechtsanwendung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Diskriminierungsverbot - Verfassungsrecht - Völkerrecht - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung der Pflicht des Gerichts zum Hinweis auf das Wahlrecht zu geeigneten Kommunikationshilfen für hörbehinderte Beteiligte - kein absoluter Revisionsgrund - spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs - Darlegungsanforderungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:180923BB9SB1123B0

Fundstelle(n):
HAAAJ-56709

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