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BSG Urteil v. - B 3 KR 23/22 R

Gesetze: § 49 Abs 1 Nr 5 SGB 5 vom , § 49 Abs 1 Nr 5 SGB 5 vom , § 295 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5 vom , § 295 Abs 1 S 7 SGB 5 vom , § 295 Abs 1 S 10 SGB 5 vom , § 295 Abs 1 S 10 SGB 5 vom

Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - kein Ruhen bei fehlender elektronischer Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten durch den Vertragsarzt - gesetzlich begründete Pflicht seit

Leitsatz

Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld ruht nicht, wenn durch den Vertragsarzt entgegen seiner seit gesetzlich begründeten Pflicht die unmittelbar elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse nicht erfolgt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:301123UB3KR2322R0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2024 S. 231
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2024 S. 231
OAAAJ-56711

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