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BAG Urteil v. - 6 AZR 308/22

Gesetze: § 16 Abs 2 DDiakArbVtrRL, Art 137 Abs 3 WRV, Art 140 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 310 Abs 4 S 2 BGB

Stufenzuordnung - Prüfungsmaßstab Inhaltskontrolle AVR

Leitsatz

Arbeitsvertragsrichtlinien als auf dem von Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV geschützten Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen dienen der Verwirklichung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Sie sind daher Allgemeine Geschäftsbedingungen besonderer Art, die von staatlichen Gerichten nur darauf zu überprüfen sind, ob sie mit höherrangigem zwingenden Recht und den guten Sitten vereinbar sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:051023.U.6AZR308.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 243 Nr. 5
MAAAJ-57004

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