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BSG Urteil v. - B 3 P 4/23 R

Gesetze: § 45b SGB 11, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 62 SGG, Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG

Sozialgerichtliches Verfahren - soziale Pflegeversicherung - Entlastungsbetrag - gerichtliche Geltendmachung des an ein Pflegeunternehmen abgetretenen Anspruchs - notwendige Beiladung des Versicherten - Verfahrensmangel

Leitsatz

Macht ein klagendes Pflegeunternehmen aus vom Versicherten abgetretenem Recht die Übernahme von Kosten für Entlastungsleistungen nach Maßgabe des dem pflegebedürftigen Versicherten zustehenden Entlastungsbetrags geltend, ist der Versicherte zu dem Rechtsstreit notwendig beizuladen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:301123UB3P423R0

Fundstelle(n):
KAAAJ-57022

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