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BSG Urteil v. - B 11 AL 1/22 R

Gesetze: § 26 Abs 2b S 1 SGB 3 vom , § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 446 Abs 1 S 1 SGB 3

(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger - Pflegeperson - Anwendung des § 26 Abs 2b S 1 SGB 3 auch bei Aufnahme der Pflegetätigkeit vor dem - Unmittelbarkeitszusammenhang)

Leitsatz

Versicherungspflicht durch eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ab dem kann auch bestehen, wenn die Pflegetätigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Anschluss an eine unmittelbar vorbestehende Versicherungspflicht aufgenommen worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:060623UB11AL122R0

Fundstelle(n):
EAAAJ-57024

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