Gewährung von Einsicht in Nachlassakten für an Verfahren unbeteiligten Dritten
Leitsatz
1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten.
2. Zum berechtigten Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten nach § 13 Abs. 2 FamFG.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:151123BIVZB6.23.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 7 NJW 2024 S. 8 Nr. 6 NJW-RR 2024 S. 672 Nr. 10 NJW-RR 2024 S. 672 Nr. 10 WM 2024 S. 209 Nr. 5 BAAAJ-57132