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BFH Urteil v. - III R 16/92 BStBl 1994 II S. 31

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2EStG § 33a Abs. 1 und Abs. 4

Muß ein Verlobter die Berufstätigkeit wegen einer beabsichtigten und in Kürze bevorstehenden Eheschließung aufgeben, so ist der andere Partner sittlich verpflichtet, eine dadurch eintretende Unterhaltsbedürftigkeit zu beseitigen

Leitsatz

Muß der Verlobte wegen der beabsichtigten und alsbald durchgeführten Eheschließung seine Berufstätigkeit - z.B. infolge vorzeitigen Ortswechsels - aufgeben (oder verliert er eine andere alleinige Unterhaltsquelle), so ist der andere Partner sittlich verpflichtet, eine dadurch eintretende Unterhaltsbedürftigkeit zu beseitigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 31
BFH/NV 1993 S. 77 Nr. 12
QAAAA-94797

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