Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit
Leitsatz
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG idF vom wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 307 Nr. 6 DB 2024 S. 606 Nr. 10 NJW 2024 S. 10 Nr. 7 NJW 2024 S. 24 Nr. 8 NJW 2024 S. 615 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2024 S. 516 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2024 S. 516 UAAAJ-57224