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BVerwG Urteil v. - 2 A 7/22

Gesetze: Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 21 Abs 1 BBG 2009, § 21 Abs 2 BBG 2009, § 22 BBG 2009, § 25 BBG 2009, § 18 Abs 1 BGleiG 2015, § 50 Abs 1 S 1 BLV 2009, § 50 Abs 2 S 1 BLV 2009

Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

Leitsatz

1. Weicht eine Regelbeurteilung bei der Leistungsbewertung und bei der Gesamtnote wesentlich von der vorangegangenen Regelbeurteilung ab, bedarf dies einer Begründung.

2. Ist ein Beamter während des Beurteilungszeitraums befördert worden, bezieht sich die Bewertung in der Regelbeurteilung nur auf den Zeitraum im Anschluss an die Beförderung. Der Zeitraum vor der Beförderung ist zwar zur Vermeidung von Beurteilungslücken in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen, fließt aber nicht in die Leistungsbewertung und in die Gesamtnote ein (Aufgabe von 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:121023U2A7.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 6
GAAAJ-57246

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