Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, stellt die Höhe dieser Einkünfte die für die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AO maßgebliche Tatsache dar
Leitsatz
Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, so stellt die Höhe dieser Einkünfte die steuerlich relevante Tatsache dar, die zu einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 AO 1977 führt, je nachdem, ob sich die Steuer dadurch gegenüber der bisher festgesetzten Steuer erhöht oder ermäßigt (Anschluß an , BFHE 164, 192, BStBl II 1991, 606).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 346 BFH/NV 1994 S. 17 Nr. 3 QAAAA-94813