Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Leitsatz
1. Den Beurteilungsvorschriften der Bundeswehr fehlt die nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts erforderliche normative Grundlage. Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Fragen des militärischen Beurteilungswesens im Soldatengesetz selbst regeln.
2. Die einschlägigen Verordnungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften können für eine Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung weiter angewendet werden.
3. Im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren kann nur die dienstliche Beurteilung als Ganzes angegriffen werden. Die Anteile des Erst- und Zweitbeurteilers bilden unselbstständige, nicht isoliert anfechtbare Teile dieser dienstlichen Maßnahme.