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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 3148/21

Gesetze: SGB VII § 45

Leitsatz

Leitsatz:

Lässt sich wegen widersprüchlicher und unglaubhafter Angaben des Versicherten nicht klären, ob seine berufliche Tätigkeit als Handelsvertreter bestimmte körperliche Anforderungen (hier schweres Heben und Tragen) gestellt hat, kann Arbeitsunfähigkeit nicht festgestellt werden.

Fundstelle(n):
KAAAJ-57489

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