Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist Entnahme
Leitsatz
Ist in den Gesellschaftsverträgen zweier Personengesellschaften, an denen dieselben Personen zu gleichen Teilen beteiligt sind, vereinbart, daß bei Entstehung eines Verlusts in der einen Gesellschaft diese Gesellschaft (Verlustgesellschaft) Anspruch auf Deckung des Verlusts aus dem Gewinn der anderen Gesellschaft (Gewinngesellschaft) hat, dann ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die Verlustdeckung als Gewinnverwendung (Entnahme) durch die Gesellschafter der Gewinngesellschaft und nicht als Betriebsausgabe dieser Gesellschaft anzusehen ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 398 BFH/NV 1994 S. 43 Nr. 6 CAAAA-94835