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BFH Beschluss v. - IX R 25/23

Gesetze: FGO § 136 Abs. 2; FGO § 143 Abs. 1

Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme

Leitsatz

NV: Einem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch die Rücknahme der Revision verliert.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.100124.IXR25.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 296 Nr. 3
NJW 2024 S. 10 Nr. 6
WAAAJ-57686

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