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Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem
Bezug:
Bezug: BStBl 2012 II S. 68
Bezug: BStBl 2013 II S. 840
Bezug: BStBl 2012 II S. 61
Bezug:
Bezug: BStBl 2012 I S. 621
Bezug:
I. Einleitung
1Ein Unternehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er Eingangsleistungen für Zwecke seines Unternehmens und damit für seine wirtschaftliche Tätigkeit bezieht.
2Ein Unternehmer, der für Zwecke des Vorsteuerabzugs als Leistungsempfänger anzusehen ist, ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG und damit für seine unternehmerischen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt (vgl. , BStBl II 2012 S. 68). Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung musste zwingend nach dem objektiven Inhalt der bezogenen Leistung ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung bestehen (vgl. , BStBl II S. 840). Nur mittelbar verfolgte Zwecke waren bisher stets unerheblich (vgl. , BStBl II 2012 S. 61).
3In seinem Folgeurteil zum , Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, hat der , BStBl II 2024 S. 146, abweichend von der b...