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BAG Urteil v. - 1 AZR 281/22

Gesetze: § 242 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 77 Abs 4 BetrVG, § 77 Abs 6 BetrVG

Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen

Leitsatz

Werden die Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung im Fall eines nicht identitätswahrenden Betriebsübergangs in die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer transformiert, bleibt der kollektive Charakter der Regelungen einschließlich einer vereinbarten Nachwirkung erhalten. Die Bestimmungen können deshalb kollektivrechtlich in gleicher Weise abgeändert werden wie die ursprünglich normativ geltenden Regelungen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:190923.U.1AZR281.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 307 Nr. 6
DB 2024 S. 532 Nr. 9
NJW 2024 S. 2057 Nr. 28
ZIP 2024 S. 365 Nr. 7
CAAAJ-57726

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