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EuGH Urteil v. - C-791/22

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 30 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 60, RL 2006/112/EG Art. 71 Abs. 1

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 30 Abs. 1 – Art. 60 – Art. 71 Abs. 1 – Ort des steuerbaren Umsatzes – Gegenstände, die in einem ersten Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Zollvorschriften in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht und anschließend in einen zweiten Mitgliedstaat befördert werden – Ort des Entstehens der Einfuhrmehrwertsteuer – Nationale Bestimmung, die auf das Zollrecht der Union verweist

Leitsatz

Art. 30 Abs. 1, Art. 60 und Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Art. 215 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom geänderten Fassung auf die Einfuhrmehrwertsteuer für die Bestimmung ihres Entstehungsorts entsprechende Anwendung findet.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2024:59

Fundstelle(n):
DAAAJ-57756

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