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BGH Urteil v. - VIII ZR 164/21

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 346 Abs 1 BGB

Rücktritt des Käufers vom Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch bei Verweigerung der Rücknahme der mangelhaften Kaufsache durch den Verkäufer

Leitsatz

Die Weigerung des Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die vom Käufer zum Zwecke der Rückgewähr in Natur gemäß § 346 Abs. 1 BGB angebotene mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann jedenfalls unter den besonderen Umständen des Einzelfalls (hier: Arsenbelastung großer Mengen vom Verkäufer gelieferten Recycling-Schotters) als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) im Rückgewährschuldverhältnis anzusehen sein, die zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gemäß § 280 Abs. 1 BGB führen kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:291123UVIIIZR164.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 1262 Nr. 18
NJW 2024 S. 1266 Nr. 18
NJW 2024 S. 9 Nr. 7
ZIP 2024 S. 301 Nr. 6
IAAAJ-57763

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