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BFH Urteil v. - IV R 66-67/91 BStBl 1994 II S. 463

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2GewStDV § 1

Bei Anwendung der ,,Drei-Objekt-Grenze'' sind auch Objekte zu berücksichtigen, die von vornherein zum Verkauf an eine bestimmte Person vorgesehen sind

Leitsatz

Bei der Beantwortung der Frage, ob die ,,Drei-Objekt-Grenze'' überschritten ist, sind auch solche Objekte zu berücksichtigen, die von vornherein zum Verkauf an eine bestimmte Person bestimmt waren, sofern sie sonst anderweitig veräußert worden wären.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 463
BFH/NV 1994 S. 42 Nr. 6
DAAAA-94865

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