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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 9 AS 1295/23 ER-B

Gesetze: SGB II § 7 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2; Freizügigkeitsgesetz/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. a)

Leitsatz

Leitsatz:

Art. 7 Abs. 1 Buchst a) RL 2004/38/EG statuiert nach ihrem Wortlaut ("Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat") ein einer Beschäftigung im Aufnahmestaat nachgehendes unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht. Hiervon ausgehend kann die Beschäftigung im europäischen Ausland vor Eintritt der Arbeitslosigkeit keinen (nachwirkendenden) Arbeitnehmerstatus in Deutschland i.S.v. Art 7 Abs. 3 der Richtlinie begründen.

Fundstelle(n):
OAAAJ-57949

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