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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 4092/18

Gesetze: SGG § 99 Abs. 3 Nr. 2; SGB VII § 7; SGB VII § 8

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Geltendmachung weiterer Unfallfolgen im Berufungsverfahren ist nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGB VII jedenfalls dann möglich, wenn deren Geltendmachung in einem früheren Verfahrensstadium nicht möglich war.

2. Nur ein vollbeweislich belegter struktureller HWS-Unfallerstschaden kann Dauerfolgen begründen.

3. Die Schweregradeinteilung einer Halswirbelsäulendistorsion nach der Quebec-Klassifikation ist für den klinischen Gebrauch einer Therapieplanung ausreichend, erlaubt jedoch keine gutachtliche Beurteilung der Krankheitsdauer und Dauerfolgen einer HWS-Verletzung.

Fundstelle(n):
VAAAJ-57951

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