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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 1532/21 KL

Gesetze: SGB II § 6b Abs. 5 S. 1; SGB II § 6b Abs. 2; SGB II § 6a Abs. 2; SGB II § 48 Abs. 3; GG Art. 85 Abs. 2

Die klagende Bundesrepublik verlangt die Erstattung von Bundesmitteln i.H.v. 41.543,62 Euro, die der beklagte Landkreis im Haushaltsjahr 2018 beim Bund im Rahmen der Teilnahme am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) für Personalkosten abgerufen hat.

Fundstelle(n):
SAAAJ-57965

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