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EuGH Urteil v. - C-831/21 P

Gesetze: AEUV Art. 107 Abs. 1

Staatliche Beihilfen – steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland – Einstufung der Gewinnabschöpfung als „besondere Steuer“, die als „durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen“ abzugsfähig ist

Leitsatz

1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom , Fachverband Spielhallen und LM/Kommission (T‑510/20, ECLI:EU:T:2021:745), wird aufgehoben.

2. Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2023:686

Fundstelle(n):
LAAAJ-57976

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