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BFH Urteil v. - IX B 151/93 BStBl 1994 II S. 519

Gesetze: FGO §§ 48 Abs. 2, 60, 69 Abs. 3

Keine Antragsbefugnis im gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren für einen Feststellungsbeteiligten, der weder Kläger noch Beigeladener ist

Leitsatz

Ein Feststellungsbeteiligter, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Feststellungsbeteiligten beigeladen worden ist, ist nicht antragsbefugt nach § 69 Abs. 3 FGO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 519
BFH/NV 1994 S. 50 Nr. 7
GAAAA-94890

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