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BFH Urteil v. - VI R 6/92 BStBl 1994 II S. 534

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog. einheitliche großräumige Arbeitsstätte angesehen werden - 2. Der Abzug von Verpflegungsmehraufwand ist nicht von einer Mindestentfernung abhängig

Leitsatz

1. Ein Stadtgebiet kann nicht als sog. einheitliche großräumige Arbeitsstätte angesehen werden.

2. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist in Übereinstimmung mit den LStR der Abzug eines Verpflegungsmehraufwandes nicht von einer Mindestentfernung von der Wohnung oder dem Betriebssitz abhängig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 534
BFH/NV 1994 S. 56 Nr. 8
IAAAA-94898

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