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BFH Urteil v. - III R 40/22

Gesetze: VO Nr. 883/2004 Art. 67; VO Nr. 883/2004 Art. 68; VO Nr. 987/2009 Art. 60; EStG 2014 §§ 62 ff.;

Kindergeld - zum Koordinierungsverfahren bei möglichem Bezug von Familienleistungen im Vereinigten Königreich vor dem Brexit

Leitsatz

1. NV: Zur Feststellung, ob und in welchem Umfang in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Anspruch auf Familienleistungen bestand, der nach Art. 68 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 einen Kindergeldanspruch nach deutschem Recht ganz oder teilweise ausschließen kann, ist grundsätzlich vorrangig das Koordinierungsverfahren durchzuführen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

2. NV: Der Entscheidung der zuständigen ausländischen Stelle über das Bestehen eines solchen Anspruchs ist zu folgen. Gleiches gilt für die rechtliche Bewertung des Verhältnisses zwischen dem Anspruch auf die Familienleistung („Child Benefit“) und einer möglicherweise gegenläufigen steuerlichen Regelung („High Income Child Benefit Charge“).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.301123.IIIR40.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 383 Nr. 4
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 5
EStB 2024 S. 92 Nr. 3
RAAAJ-58223

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